b) Der Beschuldigte bestreitet hingegen versuchte Analpenetrationen unter der Dusche im damals gemeinsamen Wohnort in O.________. aa) Gemäss Psychiatrischem Gutachten vom 8. Januar 2015 gab der Beschuldigte gegenüber den Gutachtern Dr. med. G.________und Dipl. Psych. H.________ im Rahmen seiner Ausführungen zu den aktuellen Tatvorwürfen Folgendes an: „„Ab und zu“ habe er unter der Dusche „probiert“ anal in seinen Kantonsgericht Schwyz 15