Beim Personalbeweis ist anhand sämtlicher sich aus den Akten ergebenden Umstände zu prüfen, ob die einzelnen bzw. welche der Sachverhaltsdarstellungen überzeugen. Dabei kommt es vorwiegend auf den inneren Gehalt der einzelnen Aussagen an, verbunden mit der Art und Weise, wie sie erfolgen. Diese sind einer Analyse und kritischen Würdigung zu unterziehen und insbesondere auf das Vorhandensein von Realitätskriterien oder Lügensignalen zu überprüfen (OGer ZH, Urteil SB120488-O/U/pb/cs vom 16. April 2013 E. IV/1 mit Verweisen). Kantonsgericht Schwyz 14