Therapierung gemäss Art. 63 StGB, neu aber deren Durchführung bei gleichzeitigem Vollzug der Freiheitsstrafe und für den Fall des Aufschubs der Freiheitsstrafe zugunsten der Massnahme die Anordnung einer Bewährungshilfe für die Dauer der Probezeit. Weiter forderte sie ein Kontaktverbot betreffend Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie die Einziehung und Vernichtung der beiden Laptops. Die Verfahrenskosten und diejenigen der amtlichen Verteidigung seien dem Beschuldigten vollständig aufzuerlegen. Dieser sei überdies zu verpflichten, D.________ (Privatkläger) eine angemessene Prozessentschädigung sowie eine angemessene Genugtuung zu entrichten.