Auf den beiden Laptops waren zum Zeitpunkt der Beschlagnahme die vorgenannten 80 Bilddateien mit verbotener Pornografie im Browser- Cache vorhanden. Der Beschuldigte hat diese Dateien aus dem Browser-Cache zwar nicht erneut geƶffnet und betrachtet, wusste aber, dass diese Dateien noch mindestens teilweise auf den beiden Laptops gespeichert vorlagen.