Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1, das heisst pornographische Schriften Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornographische Vorführungen, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder Tieren oder sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben, erwarb, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschaffte oder besass, bei folgendem Sachverhalt: