aus, indem er gezielt dessen Unterlegenheit und dessen vielschichtige Abhängigkeit ausnützte, um an ihm über längere Zeit hinweg seine sexuelle Lust befriedigen zu können. Auch diese Tat beging der Beschuldigte vor dem Hintergrund seiner pädophilen Neigung mit Ausrichtung auf Knaben im Schutzalter. Der Beschuldigte wusste bei der Vornahme dieser Tathandlungen, dass er D.________ zur Duldung eben dieser Handlungen aktiv überzeugen musste und dass D.________ diese Handlungen weder als angenehm, noch dabei Freude empfand. Vielmehr lehnte D.________ diese Handlungen ab, wovon der Beschuldigte wusste.