D.________ stand aufgrund der durch den Beschuldigten seit vielen Monaten an ihm vorgenommenen sexuellen Übergriffen (vgl. vorangehende Sachverhalte zu Ziff. 1. und 2.), den Anweisungen des Beschuldigten, darüber mit niemandem zu sprechen, dem wiederkehrenden Drängen des Beschuldigten auf weitere sexuelle Handlungen und der starken emotionalen und sozialen Bindung zum Beschuldigten als Vater, unter psychischem Druck und war nicht in der Lage, sich gegen diese sexuellen Handlungen (gemeint: Analverkehr im Hotelzimmer in Italien) zu widersetzen.