Anlässlich von Familienferien im Grossraum X, Italien, an der ligurischen Küste, zwischen X und der französischen Grenze, folgte der Beschuldigte Mitte Juli 2003 seinem damals 14-jährigen Sohn, D.________, vom Strand in dessen Hotelzimmer. Im Hotelzimmer praktizierte er an D.________ Analverkehr, indem er D.________ die Badehose herunter zog, diesen dazu anhielt, sich über ein Bett zu beugen und mit seinem Penis anal in D.________ eindrang. Nachdem er wie beschrieben mit seinem Penis anal in D.________ eingedrungen resp.