189 StGB und Art. 187 StGB] Die vorgenannten sexuellen Handlungen fanden anfangs sporadisch, mit der Zeit in immer enger werdenden Zeitabständen, bis hin zu teilweise wöchentlichen oder gar in engeren als wöchentlichen Wiederholungen statt, mehrheitlich zu abendlichen Zeitpunkten, als die Ehefrau des Beschuldigen sich wegen Gesangsproben ausser Haus befand. Um diese sexuellen Handlungen an resp. mit D.________ praktizieren zu können, zog der Beschuldigte ihm wiederholt die Kleider aus oder forderte ihn auf, seine Kleider selber auszuziehen, wobei D.________ ihm als Vater gehorchte.