Da D.________ dabei jedoch Schmerzen verspürte, brach der Beschuldigte diese Handlungen ab, so dass es jeweils bei versuchten Analpenetrationen blieb. D.________ stand aufgrund der durch den Beschuldigten seit vielen Monaten an ihm vorgenommenen sexuellen Übergriffen (vgl. vorangehend zu Art. 187 StGB), den Anweisungen des Beschuldigten, darüber mit niemandem zu sprechen, dem wiederkehrenden Drängen des Beschuldigten auf weitere sexuelle Handlungen und der starken emotionalen und sozialen Bindung zum Beschuldigten als Vater, unter psychischem Druck und war nicht in der Lage, sich gegen diese se-