Als Gleitmittel verwendete der Beschuldigte jeweils Speichel. Da D.________ dabei jedoch Schmerzen verspürte, brach der Beschuldigte diese Handlungen ab, so dass es jeweils bei versuchten Analpenetrationen blieb. D.________ stand aufgrund der durch den Beschuldigten seit vielen Monaten an ihm vorgenommenen sexuellen Übergriffen (vgl. vorangehend zu Art.