Anlässlich mehrerer Gelegenheiten im vorgenannten Zeitraum begab sich der Beschuldigte am damaligen Wohnort O.________ mehrfach zu resp. mit D.________ in die Dusche. ln der Dusche versuchte der Beschuldigte mehrfach, d.h. anlässlich von verschiedenen Gelegenheiten an D.________ Analverkehr zu praktizieren, indem er probierte, mit seinem Penis anal in D.________ einzudringen. Als Gleitmittel verwendete der Beschuldigte jeweils Speichel.