__ sexuelle Handlungen vor, indem er mehrfach resp. wiederholt: - mit seiner Hand an D.________s Penis bis zum Samenerguss masturbierte, - mit seinem Mund Oralverkehr an D.________s Penis vollzog resp. dessen Penis in den Mund nahm, - und D.________ ca. 2-3 mal dazu anhielt, ihn am erigierten Penis anzufassen. [Art. 187 StGB] Kantonsgericht Schwyz 3