Folglich ist die für die Freiheitsberaubung ausgesprochene Geldstrafe von 120 Tagessätzen in Anwendung des Asperationsprinzips angemessen zu erhöhen; in Würdigung der gesamten Umstände erscheint eine Erhöhung um 30 Tagessätze auf gesamthaft 150 Tagessätze als angemessen.