10.02.02 Frage 58 S. 14). Im Weiteren sagte der Beschuldigte aus, jemanden zu kontrollieren sei „sehr relativ“. Er unternehme alles, um das Beste zu erreichen. Es sei nicht negativ, für die Familie Sorge und Verantwortung zu übernehmen (U- act. 10.02.02 Frage 60 S. 14). Die zitierten Aussagen zeigen, dass der Beschuldigte die Aussenkontakte der Privatklägerin kontrollieren bzw. unterbinden wollte. Auch wenn der Beschuldigte dies vermeintlich im Interesse der Kantonsgericht Schwyz 36