wusst, dass sich der Schlagring bei den Effekten befunden habe, welche in die Schweiz gebracht wurden. Erst als die Privatklägerin den Schlagring im Keller in Reichenburg gefunden und in die Wohnung gebracht habe, sei ihm klar geworden, dass dieser vorhanden sei (U-act. 10.3.15 Frage 14 S. 8; HVP Frage 15 S. 16; BVP S. 12). Er habe nicht gewusst, dass Schlagringe in der Schweiz verboten seien (U-act. 10.3.15 Frage 14 S. 8; HVP Frage 15 S. 16).