4. Schliesslich wird dem Beschuldigten gemäss Anklageziffer 3 noch vorgeworfen, bei seiner Einreise im November 2007 einen Schlagring in die Schweiz eingeführt und diesen bei sich zu Hause an der H.________strasse zz in 7312 Pfäfers und später an der F.________ (Strasse) in 8864 Reichenburg bis am 14. Juni 2011 aufbewahrt zu haben.