10.2.10 Frage 24 S. 6). Im Polizeirapport wird festgehalten, das Schlafzimmer des Beschuldigten sei verschlossen gewesen; dort habe man einen Schlagring und Kantonsgericht Schwyz 30 eine Schreckschusspistole gefunden (U-act. 8.1.01 S. 4; vgl. auch U- act. 5.1.03). Gemäss Effektenverzeichnis trug der Beschuldigte bei seiner Verhaftung vier Schlüssel auf sich („1 Kaba 20 […]/ 1 Schlüssel KESO […], 2 Schlüssel KESO, Nummern überklebt“, U-act. 4.1.03).