Der Zeitraum ist auf eine bestimmte Dauer einzugrenzen. Insbesondere bei Delikten innerhalb der Familie kann nicht erwartet werden, dass über jeden einzelnen Vorfall Buch geführt wird (BGer, Urteil 6B_907/2015 vom 7. Dezember 2015 mit Hinweis auf Urteil 6B_441/2013 Kantonsgericht Schwyz 28