10.1.01 Frage 16 S. 6). Auf die Frage, wie lange sie eingeschlossen gewesen sei, erklärte sie, der Beschuldigte sei morgens um 07:45 Uhr zur Arbeit gegangen und um ca. 17:30 Uhr zurückgekehrt (U-act. 10.1.01 Frage 47 S. 7). An anderer Stellte sagte die Privatklägerin aus, sie könne sich nicht erinnern, wieviele Male er sie einschlossen habe. Er habe sie „alle paar Tage“ eingeschlossen, „manchmal für einen, manchmal für mehrere Tage“ (U-act. 10.2.12 Frage 25 S. 6). Anlässlich der Befragung vom 14. Juni 2011 führte die Privatklägerin aus, dass der Beschuldigte sie die letzte Woche die „ganze Woche über“ eingeschlossen habe;