die von der Verteidigung eingereichte CD mit Videos von E.________ anbelangt, ist diese für die Sachverhaltsfeststellung nicht erforderlich; dementsprechend wird sie nicht zu den Akten genommen. Kantonsgericht Schwyz 21 e) Nach dem Gesagten ist der vorinstanzliche Freispruch vom Vorwurf der Entführung zu bestätigen.