(BGer, Urteil 6B_690/2015 vom 25. November 2015 E. 3.3.2 mit Hinweis auf Art. 139 Abs. 2 StPO und die weitere bundesgerichtliche Rechtsprechung). Im Berufungsverfahren beantragte die Privatklägerin die Einholung eines Gutachtens zur Frage der Auswirkungen auf ein elf Monate altes Baby, welches der Mutter entzogen und von ihr ferngehalten wurde (BVP Plädoyernotizen S. 13). Wie vorstehend ausgeführt, ist die Strafkammer in Würdigung der gesamten Sachlage zur Überzeugung gelangt, dass die durch die Verbringung nach Kairo bzw. die vorübergehende Trennung von der Mutter entstandenen Beeinträchtigungen nicht derart massiv waren, dass das Wohl von E._____