schuldigten vom Umfang der Anklage abgedeckt. Wohl konnte gemäss Untersuchungsbericht des IRM Zürich vom 27. Juli 2012 in der untersuchten Haarprobe der Privatklägerin der Wirkstoff Tramadol, u.a. enthalten im Präparat Tramal®, nachgewiesen werden. Gemäss dem Bericht sei dessen Einnahme im Zeitraum von Mitte November 2011 bis Mitte April 2012 bewiesen, wobei aufgrund der festgestellten niedrigen Konzentration von einer vereinzelten Einnahme im genannten Zeitraum auszugehen sei (U-act. 11.0.06 S. 3).