Mithin erscheint fraglich, ob die Anklage in dieser Hinsicht hinreichend ist; die Frage kann indessen angesichts des Ergebnisses offen bleiben. ee) Die Privatklägerin bringt vor, es könne nicht erlaubt sein, die Mutter eines 11-monatigen Babys zu betäuben, um ihr das Kind wegzunehmen und es nach Ägypten verschleppen zu können (BVP Plädoyernotizen S. 4 und 8). Entgegen der Ansicht der Privatklägerin kann die behauptete Betäubung weder rechtsgenüglich erstellt werden noch ist ein solches Vorgehen des Be- Kantonsgericht Schwyz 19