sprechend der Bedeutung des Begriffes „ex tunc“ fielen damit die mit Verfügung vom 12. April 2012 angeordneten vorsorglichen Massnahmen rückwirkend dahin und es sei von der Rechtslage auszugehen, welche ohne diese Verfügung geherrscht habe. Somit hätten die Parteien nach wie vor gemeinsam die elterliche Sorge und Obhut über E.________ innegehabt, mithin sei der Beschuldigte damit (rückwirkend) berechtigt gewesen, über den Aufenthaltsort des Sohnes zu bestimmen und mit ihm in Ägypten zu verweilen (angefocht. Urteil E. I./A/4-9).