Mit Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht March vom 12. April 2012, welcher dem Beschuldigten zugestellt worden sein soll, sei E.________ unter die alleinige Obhut der Privatklägerin gestellt worden sein, wobei die Privatklägerin das Kind erst im Juli 2012 in Ägypten wieder in ihre Obhut habe nehmen können.