1. Angefochten sind die Freisprüche bzw. Schuldsprüche betreffend Entführung, einfacher bzw. mehrfacher Freiheitsberaubung und Waffengesetz (hinsichtlich Schlagring); Berufungsgegenstand sind sodann der Straf- und Vollzugspunkt, die Zivilforderungen sowie die Kostenfolge nebst der Herausgabe der Sicherheitsleistung im Umfang von Fr. 5‘000.00 an den Beschuldigten. Zufolge Rückzug entfallen ist die Berufung der Privatklägerin bezüglich der Beschlagnahme (BVP, Plädoyernotizen S. 2).