Das Erkenntnis der Strafkammer des Kantonsgerichts vom 23. August 2016 wurde den Parteien schriftlich zugestellt und ihnen gleichzeitig angezeigt, dass das Urteil begründet werde. Kantonsgericht Schwyz 11 Auf die Ausführungen der Parteien wird – soweit für die Urteilsbegründung erforderlich – in den Erwägungen Bezug genommen;- in Erwägung: