Mit Verfügung vom 29. Oktober 2014 sistierte die Verfahrensleitung die Berufungsverfahren (KGact. 23) und wies am 31. Oktober 2014 das Amt für Justizvollzug an, die von L.________ per 21. November 2013 geleistete Sicherheitsleistung in der Höhe von Fr. 10‘000.00 diesem herauszugeben (KG-act. 24). Am 7. Mai 2015 teilte die Kantonspolizei der Verfahrensleitung auf deren erneutes Auskunftsersuchen hin mit, dass die Verurteilung des Beschuldigten in Deutschland rechtskräftig sei und dieser sich in Haft in der JVA Burg befinde (KG-act. 32 und 33). Mit Schreiben vom 9. August 2016 legitimierte sich Rechtsanwalt G.________ als neuer Wahlverteidiger (KG-act. 39).