- Schuldpunkt (Dispositiv-Ziffer 1) betreffend Freiheitsberaubung im Sinne von Art. 183 Ziff. 1 Abs. 1 StGB (Anklageziffer 2) sowie Widerhandlung gegen das Waffengesetz im Sinne von Art. 33 Abs. 1 lit. a WG (Anklageziffer 3). - Strafzumessung und Strafvollzug (Dispositiv-Ziffern 3 und 4): Entsprechend den beantragten Freisprüchen entfällt eine strafrechtliche Sanktion. - Zivilpunkt (Dispositiv-Ziffer 5a): Entsprechend den beantragten Freisprüchen schuldet der Beschuldigte der Privatklägerin keine Genugtuung.