a) Der amtliche Verteidiger RA K.________ wird aus der Staatskasse mit Fr. 22‘298.55 (inkl. Auslagen und MWST; Fr. 180.00 Stundenansatz) entschädigt. b) Der A.________ für die amtliche Verteidigung auferlegte Kostenanteil von Fr. 5‘574.65 (1/4 von Fr. 22‘298.55) wird aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse von A.________ einstweilen auf die Staatskasse genommen.