Von der freigegebenen Sicherheitsleistung in der Höhe von Fr. 15‘0000.00 werden Fr. 5‘000.00 beschlagnahmt und zur Deckung der Geldstrafe, der Verfahrenskosten und der Entschädigung der Privatklägerin verwendet. Ein allfälliger Über- Kantonsgericht Schwyz 7 schuss wird dem Beschuldigten durch das Amt für Justizvollzug zurückbezahlt. Der von L.________ geleistete Betrag der freigegebenen Sicherheitsleistung in der Höhe von Fr. 10‘000.00 wird diesem durch das Amt für Justizvollzug zurückbezahlt.