4. Der Vollzug der Geldstrafe wird bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. 5. Zivilforderungen: a) Die Zivilforderung im Sinne von Schadenersatz von B.________ im Betrag von Fr. 32‘019.00 wird abgewiesen. b) Die Zivilforderung im Sinne von Genugtuung von B.________ wird in einem Betrag von Fr. 500.00 gutgeheissen, und A.________ wird verpflichtet, B.________ den Betrag von Fr. 500.00 zu bezahlen. Weitergehende Forderungen werden auf den Zivilweg verwiesen.