1. Der Beschuldigte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen. 2. Es sei der Beschuldigte zu verpflichten, der Privatklägerin Fr. 32‘019.00 Schadenersatz inkl. Zins seit 29.03.2012 zu bezahlen. 3. Eventualiter sei festzustellen, dass der Beschuldigte gegenüber B.________ aus dem eingeklagten Ereignis dem Grundsatze nach schadenersatzpflichtig ist. Zur genauen Feststellung des Umfanges des Schadenersatzanspruches sei B.________ auf den Weg des Zivilprozesses zu verweisen.