1. Der Beschuldigte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen. 2. Der Beschuldigte sei mit einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren zu bestrafen. 3. Die Freiheitsstrafe sei zu vollziehen. Kantonsgericht Schwyz 5 4. Die erstandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft sei dem Beschuldigten auf die Strafe anzurechnen. 5. Die beschlagnahmten Gegenstände und Unterlagen seien dem Beschuldigten auszuhändigen. 6. Unter Kostenfolge zulasten des Beschuldigten. Privatklägerin