Erst im Juli 2012 und nachdem B.________ auf Druck des Beschuldigten verschiedene Anzeigen gegen ihn zurückgezogen hatte sowie sie zu ihm nach Ägypten gereist war, konnte sie den gemeinsamen Sohn E.________ in Ägypten wieder in die ihr zustehende Obhut nehmen. 2. der mehrfachen Freiheitsberaubung im Sinne von Art. 183 Ziff. 1 StGB (…)