in seinem Auto BMW SZ xx nach München. Noch am selben Vormittag flog der Beschuldigte mit seinem damals rund 11-monatigen Sohn E.________ ebenfalls wie geplant nach Sharm El-Sheikh in Ägypten. Am 12. April 2012 verfügte der Einzelrichter des Bezirksgerichts March, dass E.________, unter die alleinige Obhut von B.________ gestellt werde. Diese Verfügung stellte der damalige Rechtsvertreter dem Beschuldigten zu. Kantonsgericht Schwyz 4