danach legte sie sich schlafen. Ca. um Mitternacht fragte der Beschuldigte B.________, ob er den gemeinsamen Sohn zu sich in sein Bett nehmen könne, da er ihn schon lange nicht mehr habe halten können. B.________ war damit einverstanden. Wenig später, am Donnerstag, 29. März 2012 um ca. 03.30 Uhr und als B.________ in einem anderen Raum schlief, behändigte der Beschuldigte wie von ihm heimlich geplant seinen schlafenden Sohn E.________ und fuhr mit ihm gegen den Willen von B.________ in seinem Auto BMW SZ xx nach München.