A.________, Beschuldigter und Berufungsgegner, erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt G.________, betreffend Entführung, Freiheitsberaubung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Berufungen gegen das Urteil des Strafgerichts Schwyz vom 13. Februar 2014, SGO 2013 35);- hat die Strafkammer, Kantonsgericht Schwyz 3 nachdem sich ergeben: