__ (2/R), die Oberstaatsanwaltschaft (1/ES) und die Privatkläger (je 1/R), die kantonale Staatsanwaltschaft (1/R) und die Vorinstanz (1/ES, sowie 1/ES nach definitiver Erledigung unter Rückgabe der Akten und zum Vollzug von Dispositivziffer 5 des angefochtenen Entscheids) sowie nach definitiver Erledigung an das Amt für Justizvollzug (1/ES, inkl. Dispositivkopie des angefochtenen Entscheids zum Inkasso und Vollzug sowie inkl. Formular zur DNA-Lö- schungsmeldung an die zentrale Meldestelle und anschliessender Erledi-