2. Die Kosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus den Gerichtskosten in der Höhe von Fr. 3‘500.00 (einschliesslich den Kosten für die Redaktion und Ausfertigung des begründeten Urteils) und den Kosten der amtlichen Verteidigung in der Höhe von Fr. 2‘500.00, betragen Fr. 6‘000.00. Dem Beschuldigten werden Fr. 3‘500.00 auferlegt. Der Rest von Fr. 2‘500.00 (Kosten der amtlichen Verteidigung) wird einstweilen von der Staatskasse getragen.