die Berufungsverhandlung nur 35 Minuten dauerte, erscheint eine Vergütung für die Aufwendungen des amtlichen Verteidigers im Berufungsverfahren mit Fr. 2‘500.00 (inkl. Auslagen von Fr. 69.60 und 8% MWST) als angemessen. Rechtsanwalt B.________ ist somit mit total Fr. 2‘500.00 aus der Kantonsgerichtskasse zu entschädigen:- erkannt: 1. In Abweisung der Berufung wird das Urteil des kantonalen Strafgerichts Schwyz vom 17. Oktober 2013, soweit angefochten, bestätigt.