im zweiten Abschnitt des angeklagten Sachverhalts, weshalb bezüglich dieser Vorwürfe ein Freispruch zu ergehen habe (vgl. angefochtenes Urteil S. 13-15 oben). Diese Teilfreisprüche blieben unangefochten und sind somit in Rechtskraft erwachsen, sodass Erörterungen hierzu entfallen.