Für den Beschuldigten könnten und dürften die angeklagten sexuellen Übergriffe nicht der Realität entsprechen, denn solche potenziell schädigenden Übergriffe würden diametral zu seiner Lebensführung und Moralvorstellung laufen. Das Zusammenreimen einer Erklärung bezüglich der Anklage sei für den Beschuldigten überlebenswichtig; sein Selbstbildnis einer reinen Person würde ansonsten zerstört (vgl. zum Ganzen angefochtenes Urteil S. 6-8).