Der Beschuldigte wolle die Privatkläger auch nicht als Fantasten oder Lügner darstellen, sondern für sich selber ein positives Bild der Privatkläger bewahren bzw. dieses nicht gänzlich zerstören. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Aussagen des Beschuldigten bezüglich der sexuellen Übergriffe nicht der Realität entsprechen würden, sondern vielmehr ein Konstrukt des Beschuldigten seien. Für den Beschuldigten könnten und dürften die angeklagten sexuellen Übergriffe nicht der Realität entsprechen, denn solche potenziell schädigenden Übergriffe würden diametral zu seiner Lebensführung und Moralvorstellung laufen.