7. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus: den Untersuchungs- und Anklagekosten Fr. 24‘751.75 den Gerichtskosten (inkl. Gerichtsgebühr) Fr. 3‘717.00 den Kosten des Anwalts der ersten Stunde Fr. 1‘448.05 den Kosten der amtlichen Verteidigung Fr. 10‘608.90 Total Fr. 40‘525.70 werden A.________ zu 50% auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen. Bezüglich der Kosten für die amtliche Verteidigung und den Anwalt der ersten Stunde bleibt Ziffer 8 vorbehalten.