5. Die mit Beschlagnahmebefehl der kantonalen Staatsanwaltschaft vom 25. Mai 2012 beschlagnahmten Gegenstände: 1 Set „Adventure Lektüren“, 1 CD Fotos divers, sich befindend bei den Verfahrensakten, Ordner 3, werden dem Beschuldigten durch das Gericht herausgegeben. 6. Die von der Firma Forensic Computing Services auf deren Systemen gespeicherten Datenbestände (Festplatte aus Notebook-Computer) werden vernichtet. Die Firma Forensic Computing Services wird mit der Vernichtung beauftragt.