Die Hauptverhandlung vor dem Strafgericht Schwyz fand am 17. Oktober 2013 statt. Die Anklagebehörde forderte einen Schuldspruch im Sinne der Anklage sowie eine Bestrafung mit einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen à Fr. 50.00, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von zwei Tagen, bzw. von 358 Tagessätzen à Fr. 50.00, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von Fr. 4‘470.00, im Falle deren Nichtbezahlung eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen. Der Privatkläger D.________ schloss sich den Anträgen der Anklagebehörde an. Der Beschuldigte plädierte auf einen vollumfänglichen Freispruch, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Staatskasse.