Der Beschuldigte zog indessen den Knaben wieder mit der rechten Hand an sich heran. D.________ wechselte sodann von der Matratze am Boden zurück in sein Bett, während sein Bruder E.________ zum Beschuldigten auf die Matratze lag und, wie oben beschrieben, ein zweites Mal vom Beschuldigten gestreichelt wurde. Der Beschuldigte war während seiner Handlungen an E.________ und D.________ wach, stand nicht unter Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholkonsum und handelte deshalb mit Wissen und Willen.