Der Beschuldigte streichelte in besagter Nacht auch D.________ in sexueller Absicht. Er berührte D.________ mit seiner rechten Hand im Bereich des Bauches und der Schulter. D.________ fühlte sich durch den Beschuldigten bedrängt, da dieser von hinten sehr nahe an ihn heranrückte, namentlich berührte der Bauch des Beschuldigten den Rücken von D.________. D.________ fühlte sich durch diese Nähe und das Streicheln unwohl und bedrängt und versuchte deshalb, körperliche Distanz zum Beschuldigten zu schaffen. Der Beschuldigte zog indessen den Knaben wieder mit der rechten Hand an sich heran.